Beauftragter für die Medizinproduktesicherheit gemäß §6 MPBetreibV*
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde-/Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes
Vergleiche dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017.
*Den "Beauftragten für Medizinproduktesicherheit" nicht mit dem "Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte" des Herstellers verwechseln.
Zentraler Kontakt Medizinproduktesicherheit:
Email: info@spiravita.eu
Telefon: 0 631 / 20 58 94 40